Anmeldebedingungen Skikurse & Ausfahrten
§ 1 Anmeldung
Die Anmeldung kann online über die Homepage des Ski-Club Pforzheim e.V. (SCP) erfolgen. Eine Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
dritten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen zusagt. Die Anmeldung stellt das Angebot zum Vertragsschluß dar. Der Vertrag kommt mit entsprechender Annahme durch den SCP zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Der Teilnehmer erhält bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss darüber eine Bestätigung.
§ 2 Bezahlung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem SCP zur Bezahlung ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Wird die Lastschrift nicht ausgeführt oder widerrufen,
hat der SCP zusätzlich zu den sich aus dem Gesetz ergebenden Rechten die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs- beschreibungen im Programmheft bzw. auf der Homepage und aus hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung.
§ 4 Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom SCP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise bzw. des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen. Der SCP ist verpflichtet, den Teilnehmer hierüber in Kenntnis zu setzen.
§ 5 Rücktritt
Der Teilnehmer kann vor der Reise bzw. Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten, so dass die Pflicht zur Zahlung des Reisepreises entfällt. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim SCP. Im Falle des Rücktritts kann der SCP eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Auch die infolge des Rücktritts entstandenen Kosten können ersetzt verlangt werden.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den SCP
Der SCP kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise bzw. des Kurses vom Vertrag zurücktreten oder diesen nach Antritt der Reise bzw. des Kursbeginns kündigen: Erstens ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des SCP nachhaltig stört oder, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle der Kündigung bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten, abzüglich ersparter Aufwendungen und durch anderweitige Verwendung erlangter Vorteile. Zweitens bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Der SCP ist verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Die Teilnehmer erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
§ 7 Beschränkung der Haftung
Die Haftung des SCP ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reise- bzw. Kurspreis beschränkt, erstens soweit ein Schaden des Teilnehmers nur leicht fahrlässig herbeigeführt wird oder zweitens soweit der SCP für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung für Personen- und Körperschäden wird begrenzt auf 75.000 Euro. Der SCP haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
§ 8 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 9 Verjährung
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Beendigung der Reise.
§ 10 Versicherung
Der Teilnehmer versichert, den in den jeweiligen Reisen bzw. Kursen vor- ausgesetzten skifahrerischen Anforderungen zu entsprechen, sowie die FIS Verhaltensregeln zu beachten.
§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.